Wir arbeiten deutschlandweit
Ingenieurbüro & Sachverständiger für alle Brandschutzfragen
Als Brandschutz-Spezialist und öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige übernehmen wir das Brandschutz-Management Ihrer Gewerbeimmobilie.
Baulicher Brandschutz
Durch das frühe Einbinden unserer Brandschutzplaner können Planungsfehler von Anfang an vermieden werden. Es entsteht ein Mehrwert für Ihr Projekt und Ihre Unternehmung.
Anlagentechnischer Brandschutz
Der anlagentechnische Brandschutz eine der wichtigsten Säulen. Er umfasst die Prüfung, Wartung und Instandhaltung der verschiedenen Brandschutzeinrichtungen.
Organisatorischer Brandschutz
Die Sicherheit unserer Kunden und deren Mitarbeiter steht für uns immer an erster Stelle. Wir erstellen für Sie individuelle Flucht- und Rettungspläne, die funktionieren. Verlassen Sie sich auf unserer Expertise.
Unsere Referenzen
Wir haben bereits über 100 Projekte für kleine und große Unternehmen erfolgreich abgeschlossen.
Objekte
Wir sind auf gewerbliche Hochbauten spezialisiert. Dazu gehören:
Geschosswohnungsbau
Hochhäuser
Industriebau
Verkaufsstätten
Gewerbliche Mittel- und Großanlagen
Öffentliche Bauten
Hotels (Beherbergungsstätten)
Restaurants (Gaststätten)
Sporthallen/Stadien (Versammlungsstätten)
Denkmalgeschützte Gebäude
Messebau
Büro- und Verwaltungsgebäude
Krankenhäuser/Pflegeheime
Kraftwerke
Ungeregelte Sonderbauten
Holzbau
Mehrfach zertifiziert
Wir sind öffentlich-rechtlich zertifizierte Sachverständige. Bedeutet qualifizierte Ausbildung an der Hochschule Kaiserslautern sowie überwachte Qualität durch die TasZert an der Hochschule welche bei DakkS akkreditiert ist.
Deutschlandweit aktiv
Wir arbeiten deutschlandweit - sowohl remote als auch direkt vor Ort bei Ihnen.
Ich bin Daniel Haubrich, Inhaber und Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz
Master für vorbeugenden Brandschutz M.Eng. & Wirtschaftsingenieur
Häufige Fragen
Sie können Ihre Frage nicht finden? Kontaktieren Sie uns direkt und lassen Sie sich unverbindlich beraten.
Wann benötige ich als Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten? Bzw. wann muss man einen Brandschutzbeauftragten bestellen?
In Deutschland besteht keine generelle Pflicht zur Bestellung eines Brandschutzbeauftragten. Arbeitgeber bestellen Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Melden Sie sich bei uns, wir prüfen gerne, wozu Ihr Unternehmen im Bezug auf Brandschutz gesetzlich verpflichtet ist.
Aufgaben und Pflichten eines Brandschutzbeauftragten
Der oder die Brandschutzbeauftragte ist Teil der betrieblichen Brandschutzorganisation. Die Rolle erfüllt in erster Linie die einer zentralen Ansprechperson für alle Brandschutzfragen in einem Betrieb. Die konkreten Anforderungen, die sowohl ein interner als auch einer externer Brandschutzbeauftragter in seiner Funktion erfüllen muss, ergeben sich unter anderem aus folgenden Gesetzen und Richtlinien:

- §§ 10, 13 (2) Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

- ASR A2.2

- § 22 DGUV Vorschrift 1

- DGUV Information 205-003

- vfdb-Richtlinie 12-09-01:2014-08

- VdS 3111

Darüber hinaus lassen sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG, § 5) Vorgaben zur Bestellung eines (externen) Brandschutzbeauftragten ableiten.

Arbeitgeber müssen der Verpflichtung nachkommen, Gefährdungen zu ermitteln. Zu diesen gehört auch der Brandschutz.

Wenn im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung an einem oder mehreren Arbeitsplätzen ein erhöhtes Brandrisiko festgestellt wird, werden im Anschluss entsprechende Empfehlungen ausgesprochen. Auch wenn keine unmittelbaren Bußgelder erhoben werden, können im Schadensfall schwierige Verhandlungen mit den Versicherern auf Sie zukommen.

Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR A2.2) der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin bieten Anhaltspunkte, welche Betriebe besonders betroffen sind.
Was macht ein externer Brandschutzbeauftragter?
Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 diese 26 Aufgaben vor, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte:

- Durchführen von internen Brandschutzbegehungen

- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.

- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung

- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden

- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege

- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten

- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen

- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz

- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.

- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts

- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen

- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen

- Unterstützen bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen

- Unterstützung bei Räumungsübungen

- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten

- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen

- Unterstützen bei Gesprächen mit den Behörden

- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen von brandschutztechnischen Einrichtungen

- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen

- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresbericht

Arbeitgeber bestellen externe Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich gilt: Ein Brandschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hat keine offizielle Gültigkeit.
Sind Sie deutschlandweit aktiv?
Ja, wir sind deutschlandweit aktiv und kommen bei Ihnen im Unternehmen vorbei.
Muss bei der Bestellung eines Brandschutzbeauftragten eine Mitteilung an die Genehmigungsbehörde erfolgen?
Werden Brandschutzbeauftragte gesetzlich oder gemäß behördlicher Auflagen gefordert, so sind ihre Namen und jeder Wechsel der zuständigen Genehmigungsbehörde, z. B. der Brandschutzdienststelle, auf Verlangen mitzuteilen.
Wie erfolgt die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten?
Die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten muss vom Unternehmer oder der Unternehmerin unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich erfolgen. In dieser Bestellung sind der Zuständigkeitsbereich, die Aufgaben sowie die Rahmenbedingungen zu definieren und festzulegen.
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