Die Aufgaben eines (externen) Brandschutzbeauftragten sind vielfältig. Brandschutzbeauftragte werden vom Unternehmen unter Berücksichtigung des Betriebsverfassungsgesetzes bzw. Personalvertretungsgesetzes schriftlich bestellt. Im Rahmen dieser Bestellung werden die Zuständigkeitsbereiche und Aufgaben eines externen Brandschutzbeauftragten festgelegt. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) sieht in der DGUV Information 205-003 „Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten“ vom Dezember 2020 diese 26 Aufgaben vor, die ein Brandschutzbeauftragter übernehmen sollte:
- Durchführen von internen Brandschutzbegehungen
- Kontrollieren, dass Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne, Alarmpläne usw.
- Melden von Mängeln und Maßnahmen zu deren Beseitigung
- Kontrollieren, dass festgelegte Brandschutzmaßnahmen eingehalten werden
- Kontrollieren der Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutzeinrichtungen und für die Flucht- und Rettungswege
- Unterstützen der Führungskräfte bei den regelmäßigen Unterweisungen der Beschäftigten
- Beraten bei der Ausstattung der Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und Auswahl der Löschmittel auf Basis der Brandklassen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz
- Prüfen der Lagerung und/oder der Einrichtungen zur Lagerung von brennbaren Flüssigkeiten, Gasen usw.
- Mitwirken bei der Umsetzung des Brandschutzkonzepts
- Überwachen der Benutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen
- Mitwirken bei Beurteilungen der Brandgefährdung an Arbeitsplätzen
- Unterstützen bei der Aktualisierung von Betriebsanweisungen
- Unterstützung bei Räumungsübungen
- Mitwirken bei der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten
- Teilnehmen an behördlichen Brandschauen
- Unterstützen bei Gesprächen mit den Behörden
- Mitwirken bei der Festlegung von Ersatzmaßnahmen von brandschutztechnischen Einrichtungen
- Stellungnahme zu Investitionsentscheidungen, die Belange des Brandschutzes am Standort betreffen
- Dokumentieren der Tätigkeiten im Brandschutz, z.B. Begehungsprotokolle, Prüfberichte, Mängelmeldungen oder Jahresbericht
Arbeitgeber bestellen externe Brandschutzbeauftragte aus Eigeninteresse, aufgrund von versicherungstechnischen Vorgaben oder gesetzlichen Vorschriften. Grundsätzlich gilt: Ein Brandschutzbeauftragter muss schriftlich bestellt werden. Eine mündliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter hat keine offizielle Gültigkeit.